Mietkautionen in der Schweiz: Regeln, Grenzen und wie Sie Ihre Kaution zurückbekommen
Die Mietkaution ist eine der ersten bedeutenden Finanztransaktionen beim Mieten in der Schweiz — und eine der am meisten missverstandenen. Das Schweizer Recht legt strenge Grenzen für Kautionen fest und gibt Mietern spezifische Rechte darüber, wie das Geld aufbewahrt und zurückerstattet wird.
Ob Sie gerade einziehen, bald ausziehen oder versuchen, eine einbehaltene Kaution zurückzubekommen — dieser Leitfaden deckt alles ab, was Sie wissen müssen.
Die gesetzliche Obergrenze: 3 Monatsmieten
Das Schweizer Recht (OR Art. 257e) ist eindeutig: Ein Vermieter darf keine Kaution von mehr als drei Monatsmieten (Nettomiete) verlangen.
Dies gilt für:
- Unmöblierte Wohnungen
- Möblierte Wohnungen
- Wohngemeinschaften (der Anteil jedes Mieters darf 3 Monatsmieten nicht überschreiten)
Beispiel: Wenn Ihre Nettomiete CHF 1'800 pro Monat beträgt, beträgt die maximale Kaution CHF 5'400.
Jeder Vermieter, der mehr als drei Monatsmieten Nettomiete verlangt, handelt illegal. Haben Sie bereits eine überhöhte Kaution bezahlt, können Sie den Mehrbetrag zurückfordern.
Hinweis: Die Dreimonatsgrenze gilt für die Nettomiete, nicht für die Bruttomiete (Gesamtmiete einschliesslich Nebenkosten). Wenn Ihre Miete CHF 1'800 netto + CHF 200 Nebenkosten beträgt, basiert die Kautionsobergrenze immer noch auf CHF 1'800.
Wo muss die Kaution hinterlegt werden?
Hier sind viele Mieter sich ihrer Rechte nicht bewusst. Das Schweizer Recht verlangt, dass die Kaution auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters gehalten wird, nicht auf dem des Vermieters.
Die Regeln:
- Das Konto muss bei einer Schweizer Bank auf Ihren Namen als Mieter eröffnet werden
- Das Konto ist gesperrt — weder Sie noch der Vermieter können Gelder ohne Zustimmung des anderen (oder eines Gerichtsbeschlusses) abheben
- Zinsen auf dem Konto gehören Ihnen, nicht dem Vermieter
- Der Vermieter besitzt oder kontrolliert das Geld nie — es gehört Ihnen, als Sicherheit hinterlegt
Warnsignale:
- Ein Vermieter, der Sie bittet, die Kaution direkt auf sein Privat- oder Geschäftskonto einzuzahlen — das ist illegal
- Ein Vermieter, der behauptet, die Kaution «treuhänderisch» ohne formelles Sperrkonto zu halten — nicht akzeptabel
- Ein Vermieter, der keinen Nachweis darüber vorlegen kann, wo die Kaution hinterlegt ist
Besteht Ihr Vermieter auf nicht standardmässigen Kautionsarrangements, wenden Sie sich vor dem Einzug an den Mieterverband.
Arten von Kautionsarrangements
Standard-Sperrkonto
Sie gehen zu einer Schweizer Bank, eröffnen ein gesperrtes Sparkonto auf Ihren Namen, hinterlegen die Gelder und geben dem Vermieter eine Bestätigung. Der Vermieter kann ohne Gerichtsbeschluss oder Ihre schriftliche Zustimmung nicht auf das Geld zugreifen.
Dies ist das häufigste Arrangement und das schützendste für Mieter.
Bankgarantie (Mietkautionsversicherung)
Eine Alternative zur Vorauszahlung einer Kaution: Eine Bank oder ein Spezialversicherer (z. B. SwissCaution, FirstCaution) stellt dem Vermieter in Ihrem Namen eine Garantie aus. Sie zahlen eine jährliche Prämie (typischerweise 3–5% des Kautionsbetrags), anstatt Kapital zu binden.
Vorteile: Kein grosser Vorauszahlungsbetrag Nachteile: Prämie ist nicht erstattungsfähig; Sie zahlen Jahr für Jahr
Dies ist besonders nützlich für Mieter, die nicht sofort CHF 4'000–6'000 in bar aufbringen können.
Wie lange darf ein Vermieter Ihre Kaution nach dem Auszug einbehalten?
Hier entstehen Streitigkeiten am häufigsten. Nach Ihrem Auszug:
- Der Vermieter hat 30 Tage Zeit, die Kaution vollständig freizugeben oder dokumentierte schriftliche Einwände zu erheben
- Erhebt der Vermieter Einwände, bleibt die Kaution bis zur Klärung des Streits — durch Einigung oder Gericht — gesperrt
- Werden innerhalb von 30 Tagen keine Einwände erhoben, haben Sie Anrecht auf die volle Kaution plus aufgelaufene Zinsen
Wie man eine Kaution freigibt:
- Sie und der Vermieter unterschreiben gemeinsam ein Freigabeformular bei der Bank
- Alternativ unterschreibt der Vermieter ein Freigabeformular, in dem er bestätigt, keine ausstehenden Forderungen zu haben
- Verweigert der Vermieter dies, kann die Schlichtungsbehörde die Freigabe anordnen
Was darf ein Vermieter von der Kaution abziehen?
Der Vermieter darf nur folgendes abziehen:
- Unbezahlte Miete — offene Mietzahlungen
- Schäden über normalen Verschleiss hinaus — kaputte Einrichtungsgegenstände, Löcher in Wänden, erhebliche Flecken, Geräteschäden
- Unbezahlte Nebenkosten — bei ausstehender Abrechnung
- Reinigungskosten — wenn die Wohnung in inakzeptablem Zustand zurückgegeben wurde
Der Vermieter darf nicht abziehen für:
- Normalen Verschleiss (Altersverschleiss) — das allmähliche Verblassen von Farbe, abgenutzte Teppiche, kleine Spuren normaler Nutzung
- Kosmetische Verbesserungen — Streichen in einer anderen Farbe gilt als Verbesserung, nicht als Reparatur
- Schäden, die bereits vor Ihrem Einzug vorhanden waren — deshalb ist das Übergabeprotokoll beim Einzug so wichtig
Das Verschleissprinzip
Schweizer Gerichte wenden ein klares Prinzip an: Wohnungen verschlechtern sich mit der Zeit normal. Ein Vermieter kann nicht erwarten, die Wohnung nach 5 oder 10 Jahren Bewohnung in neuwertigem Zustand zurückzuerhalten.
Typische Lebensdauern, die Schweizer Gerichte verwenden:
- Innenanstrich: 8–12 Jahre
- Teppichboden: 8–10 Jahre
- Parkettboden: 15–25 Jahre
- Küchengeräte: 10–15 Jahre
Wenn der Anstrich bei Ihrem Auszug 7 Jahre alt ist, können Sie nicht für vollständiges Neustreichen belastet werden — höchstens ein anteiliger Betrag proportional zur verbleibenden erwarteten Lebensdauer.
Ihre Rechte beim Auszugsprotokoll
Die Übergabe beim Auszug ist genauso wichtig wie beim Einzug:
- Vereinbaren Sie die Übergabeinspektion mit dem Vermieter — beide Parteien sollten anwesend sein
- Gehen Sie jeden Raum gemeinsam durch und notieren Sie schriftlich Schäden oder Probleme
- Beide Parteien unterschreiben das Übergabeprotokoll
- Fordern Sie sofort eine Kopie — gehen Sie nicht, ohne Ihre unterzeichnete Kopie zu haben
- Strittige Punkte sollten als strittig notiert werden, nicht als vereinbart
Verweigert der Vermieter ein Übergabeprotokoll, dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung selbst mit datierten Fotos und Videos und senden Sie Kopien sofort per Einschreiben.
Wenn Ihr Vermieter die Kaution zurückzuhalten versucht
Sind 30 Tage nach Ihrem Auszug vergangen und der Vermieter hat die Kaution weder freigegeben noch formelle Einwände erhoben:
- Schreiben Sie dem Vermieter formell und fordern Sie die Freigabe innerhalb von 10 Tagen an (per Einschreiben)
- Bei keiner Antwort reichen Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Klage ein — kostenlos, schneller Ablauf
- Kann die Schlichtungsbehörde es nicht lösen, geht der Fall ans Zivilgericht
In der Praxis werden die meisten Streitigkeiten auf der Ebene der Schlichtungsbehörde gelöst. Gerichte werden selten benötigt.
Kaution bei Genossenschaftswohnungen
Bei Genossenschaftswohnungen gibt es zwei separate Finanzbeiträge, die oft verwechselt werden:
- Mietkaution — die übliche Sicherheitskaution (gleiche Regeln wie oben, max. 3 Monatsmieten Nettomiete)
- Anteilschein — ein separater Eigentumsanteil an der Genossenschaft, typischerweise CHF 500–5'000
Der Anteilschein ist keine Kaution — er ist ein Eigentumsanteil. Er wird zurückgegeben, wenn Sie die Genossenschaft verlassen, nicht wenn die Wohnung gereinigt wird. Das sind separate Transaktionen mit separaten Rechtsregeln.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ein Vermieter mehr als 3 Monatsmieten Kaution verlangen?
Nein. Das Schweizer Recht (OR Art. 257e) begrenzt die Kaution auf drei Monatsmieten Nettomiete. Verlangt ein Vermieter mehr, können Sie ablehnen und/oder bei der Schlichtungsbehörde Meldung erstatten. Jeder über das gesetzliche Maximum hinausbezahlte Betrag kann zurückgefordert werden.
Mein Vermieter hält meine Kaution auf seinem eigenen Konto. Ist das legal?
Nein. Die Kaution muss auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen hinterlegt sein. Ein Vermieter, der sie auf seinem eigenen Konto hält, verstösst gegen das Schweizer Recht. Sie können sofort verlangen, dass sie auf ein ordnungsgemässes Sperrkonto übertragen wird.
Wie lange dauert es, die Kaution nach dem Auszug zurückzubekommen?
Wenn es keine Streitigkeiten gibt, sollte die Kaution innerhalb von 30 Tagen freigegeben werden. In der Praxis können Banken die Gelder innerhalb weniger Tage freigeben, sobald beide Parteien das Freigabeformular unterzeichnet haben.
Kann der Vermieter die Kaution für Reinigungskosten einbehalten?
Nur wenn die Wohnung in eindeutig inakzeptablem Zustand zurückgegeben wurde — nicht gereinigt, nicht gekehrt, stark verschmutzt. Normale Reinigung, die ein Mieter in vernünftigem Standard durchgeführt hat, kann nicht berechnet werden. Die entscheidende Frage ist, ob die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgegeben wurde.
Welche Zinsen erwirtschaftet die Kaution und wem gehören sie?
Die auf dem Sperrkonto erwirtschafteten Zinsen gehören dem Mieter. Die Zinssätze sind niedrig (Schweizer Sparkontosätze liegen derzeit nahe bei 0%), sodass der praktische Betrag bescheiden ist, aber das Prinzip ist, dass das Geld während der gesamten Mietdauer Ihnen gehört.